„Menschenwürde“ ist als einziges Menschenrecht als absolutes, unveräußerliches, unteilbares Menschenrecht denkbar. Der Begriff ersetzt das ältere Konzept der Ehre.
Ehre |
Menschenwürde |
· „Ehrenbürger“; „Honoratioren“; „Ehrenamt“; „ehrenvoll“, jd. „entehren“, die Ehre verlieren; es geht um die Ehre; …
· V. a. im militärischen Kontext (Leutnant Gustl, Duell als Privileg, eigenes Militärrecht, …)
· an bestimmte Voraussetzungen (Stand, Verdienst, …) gebunden · nur bestimmte Menschen haben das Privileg der Ehre (Stand, Militär, …) · mit Rechten / Privilegien und Pflichten verbunden · kann verloren gehen (z. B. durch Fehlverhalten)
· individuelle Ehre çè Familienehre in sehr patriarchalen Gesellschaften
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· voraussetzungslos; muss und kann nicht verliehen werden · alle Menschen haben Menschenwürde
· mit Rechten verbunden; Verpflichtungen ergeben sich keine · kann nicht verloren gehen; auch nicht durch Fehlverhalten (z. B. Diskussion um die Todesstrafe für Kinderschänder Dutroix // Saddam Hussein // …)
· immer individuell und an das Konzept des Individuums gebunden |
Inhalt 1: absolute Unverletzbarkeit der psychischen und physischen Integrität (= "Ganzheit") eines Menschen --> absolutes Verbot, einen Menschen physisch oder psychisch zu verletzen / zu schädigen (Folterverbot, Recht auf Privatsphäre, Recht auf soziale Kontakte, Recht auf respektvolle Behandlung, …)
Inhalt 2: Verbot, einen Menschen (vorwiegend // ausschließlich) als Mittel zum Zweck zu benutzen --> Verbot, menschliches Leben // fundamentale menschliche Interessen einer Güterabwägung zu unterwerfen (Beispiele: Fall Daschner; Folter, um Menschenleben zu retten; Frage, wie mit schwer behinderten / alten Menschen umgegangen werden muss und was „Pflege kosten darf“; PID; embryonale Stammzellenforschung; …)
A1: Fasse die unterschiedlichen Definitionen von "Menschenwürde" zusammen. Erkläre, ob und inwiefern sie sich "überschneiden" |
A2: Führe Beispiele an, in denen die Diskussion um die Wahrung oder die Verletzung von Menschenwürde eine relevante Rolle spielen. |
A3: Menschenrechte sind im Kern Anspruchsrechte eines Individuums an "den Staat". Inwiefern ist der Staat in der Pflicht, wenn es um die Wahrung und Durchsetzung von
Menschenwürde geht. Was muss er tun? |
A4: Welche Konsequenzen hat es, wenn wir Menschenwürde als absolutes, unteilbares, unveräußerbares Recht definieren? Wo wird diese Sichtweise "zu einer Herausforderung"? In welche Grenz-Bereiche kommen wir in diesem Zusammenhang, wenn wir z. B. an Organspenden, PID/PND, Prostitution, Todesstrafe, ... denken?
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A5: Der Begriff der Menschenwürde und das Konzept der Menschenwürde wird z. T. auch kritisch gesehen. Welche Kritikpunkte nennen KritikerInnen? Welche Gesichtspunkte zur Verteidigung lassen sich dennoch anführen? |